Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Mai 2025 · Talblick, Bahnhofstrasse 29, 3860 Meiringen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Talblick, Bahnhofstrasse 29, 3860 Meiringen (nachfolgend «Talblick» oder «wir»), und den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen (nachfolgend «Bewohner»).
Mit Unterzeichnung des Wohnvertrages oder der Aufnahme in Talblick erklären sich die Bewohner mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Talblick.
2. Leistungsangebot
Talblick bietet nicht-medizinisches Wohnen für selbstständige ältere Erwachsene an. Das Angebot umfasst je nach gewähltem Zimmertyp:
- Möbliertes Einzel- oder Doppelzimmer
- Hausgekochte Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)
- Wöchentliche oder tägliche Reinigung
- Unterstützung bei Einkäufen, Behördengängen und Besuchen
- Gesellschaft und Freizeitangebote im Haus
Medizinische Leistungen, Pflegeleistungen sowie ärztliche Versorgung sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots von Talblick. Bei gesundheitlichen Veränderungen, die eine pflegerische Versorgung erfordern, behalten wir uns vor, den Bewohner gemeinsam mit den Angehörigen in eine geeignete Einrichtung zu begleiten.
3. Zimmertypen und Preise
Die aktuell gültigen Tagespreise (Stand Mai 2025) sind:
- Nachmittags-Einzelzimmer: CHF 166 pro Tag
- Tal-Doppelzimmer: CHF 241 pro Tag (für zwei Personen)
- Weitsicht-Suite: CHF 304 pro Tag
Die Preise verstehen sich inklusive der im jeweiligen Zimmertyp enthaltenen Leistungen. Preisanpassungen werden den Bewohnern mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
4. Vertragsabschluss und Einzug
Der Wohnvertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Vor dem Einzug führen wir in der Regel ein persönliches Gespräch und, sofern gewünscht, einen Hausbesuch durch.
Ein Einzug ist frühestens am vereinbarten Einzugsdatum möglich. Alle wesentlichen Leistungen und Konditionen werden im individuellen Wohnvertrag schriftlich festgehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Kosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, einen Verzugszins gemäss Schweizer Obligationenrecht zu erheben.
Für vorübergehende Abwesenheiten (z. B. Spitalaufenthalte, Ferien) gilt eine reduzierte Abwesenheitspauschale gemäss Wohnvertrag, sofern das Zimmer freigehalten wird.
6. Kündigung und Auszug
Der Wohnvertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat per eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Talblick kann den Vertrag ausserordentlich und fristlos auflösen, wenn:
- der Bewohner dauerhaft auf medizinische Pflege angewiesen ist, die über unser Angebot hinausgeht,
- der Bewohner oder seine Angehörigen die Hausordnung wiederholt und schwerwiegend verletzen,
- die Zahlungen trotz Mahnung während mehr als zwei Monaten ausbleiben.
Bei einem Auszug ist das Zimmer in ordnungsgemässem Zustand zu übergeben. Mitgebrachte Möbel und persönliche Gegenstände sind mitzunehmen.
7. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Wohnvertrags. Sie regelt den gemeinsamen Alltag im Haus und soll ein respektvolles, ruhiges Miteinander ermöglichen. Besuche sind grundsätzlich willkommen; die Nachtruhe (22:00–07:00 Uhr) ist zu achten.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach schriftlicher Absprache mit der Hausleitung möglich.
8. Haftung
Talblick haftet für Schäden, die durch nachweisliches Verschulden unsererseits entstehen. Für persönliche Wertgegenstände, Schmuck oder grössere Bargeldbeträge übernimmt Talblick keine Haftung. Wir empfehlen, wertvolle Gegenstände in einem Schliessfach zu deponieren oder zu Hause zu lassen.
Talblick übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse.
9. Datenschutz
Der Umgang mit persönlichen Daten ist in unserer Datenschutzerklärung geregelt. Diese ist Bestandteil der vertraglichen Unterlagen. Wir erheben und bearbeiten Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Betreuung und Verwaltung des Wohnverhältnisses.
10. Änderungen der AGB
Talblick behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Über wesentliche Änderungen informieren wir die Bewohner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich. Werden Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich widersprochen, gelten sie als angenommen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten unterliegen dem Schweizer Recht. Für allfällige Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz von Talblick (Meiringen, Kanton Bern) zuständig, sofern keine zwingende gesetzliche Regelung anderes bestimmt.
12. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Talblick
Bahnhofstrasse 29, 3860 Meiringen
Telefon: +41 33 971 52 47
E-Mail: [email protected]